eprogo GmbH
Betreiber der Plattform
investormarket.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie
Sonderbedingungen für Werbe-Partner (Affiliate) und Werbende (Advertiser)
Informationen über die eprogo GmbH
Firma und Anschrift des Plattformbetreibers
eprogo GmbH
Friedrichstraße 17
41061 Mönchengladbach
E-Mail: kontakt@investormarket.de
Internet: www.investormarket.de
– Stand: 20. Dezember 2021 –
Die eprogo GmbH (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Plattformbetreiber“ genannt) bietet ihren Kunden Informationen (Inhalte) und Dienstleistungen in Zusammenhang mit in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zum Erwerb angebotener Kapitalanlagen an.
Die Einzelheiten der Vergütung richten sich nach der Art der vom Kunden in Anspruch genommen Leistung und den bereitgestellten Inhalten, wobei keine Vergütung von Anlageinteressenten und/oder Anlegern (im Folgenden auch „Privatkunden“) verlangt wird.
In Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für Werbe-Partner (sog. „Affiliate“) und/oder Werber für Kapitalanlagen („Advertiser“) wird von dem Plattformbetreiber eine Vergütung verlangt.
Die maßgebliche Sprache für die Vertragsbeziehung ist Deutsch. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, fremdsprachige Dokumente zu akzeptieren.
Der Plattformbetreiber beabsichtigt nicht, nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz und/oder der Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Dienstleistungen zu erbringen und verfügt daher auch nicht über eine Erlaubnis (oder soweit einschlägig: eine sog. Registrierung) nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz oder der Gewerbeordnung.
Der Plattformbetreiber wird von der Gewerbeaufsicht der Stadt Mönchengladbach beaufsichtigt.
Der Plattformbetreiber ist nicht Mitglied in einer Entschädigungseinrichtung.
Aufträge über die Anschaffung und Veräußerung von Kapitalanlagen bitten wir persönlich unter Nutzung des EDV-Systems/der Zeichnungsunterlagen des jeweiligen Produktanbieters und/oder des Advertisers persönlich und eigenverantwortlich z.B. mittels elektronischen Fernzugriff (online), schriftlich oder per Telefax zu erteilen. Der Plattformbetreiber nimmt derartige Aufträge nicht entgegen und/oder an und ist nicht zur Zurückweisung derartiger Angebote verpflichtet.
Auch übernimmt der Plattformbetreiber für den Inhalt der Angebote keine vertragliche oder gesetzliche Verantwortung, soweit in diesem Bedingungen nicht abweichend geregelt, und ist nicht Anbieter der jeweiligen Kapitalanlage.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei dem Angebot von Kapitalanlagen die dazugehörigen Angebotsunterlagen (z.B. Wertpapierinformationsblatt, Vermögensanlageninformationsblatt, Prospekt und/oder Jahresbericht und/oder Halbjahresbericht) in Textform oder auf einer Internetseite des jeweiligen Anbieters von Gesetzes wegen bereitgestellt werden. Jeder Anlageinteressent und jeder Anleger kann jederzeit verlangen, dass er uneingeschränkten Zugang zu den Angebotsinformationen hat. Ein Anspruch auf Übermittlung besteht dagegen grundsätzlich nicht. Derartige Unterlagen werden nicht von dem Plattformbetreiber bereitgehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundregeln zwischen der eprogo GmbH und den Kunden
Nr. 1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
(1) Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den im Inland belegenen Geschäftsstellen der ePlatforming GmbH (im Folgenden „Plattformbetreiber“ genannt).
(2) Informations- und Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist Deutsch. Sämtliche Dokumente und Informationen werden in deutscher Sprache bereitgehalten.
(3) Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und etwaiger Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für Werbe-Partner (im Folgenden. „Affiliate“) und/oder Werber für Kapitalanlagen (im Folgenden „Advertiser“)) werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Hat der Kunde mit dem Plattformbetreiber im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Plattformbetreiber besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an den Plattformbetreiber absenden.
Nr. 2 Zulässige Kunden, Kundenklassifizierung und Folgen der Klassifizierung, Nutzungsvoraussetzungen
- Zulässige Kunden
Kunden des Plattformbetreibers mit Interesse am Erwerb von Kapitalanlagen (im Folgenden „Privatkunden“) können Privatanleger im Sinne des § 1 Absatz 19 Nr. 31 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), professionelle Anleger im Sinne des § 1 Absatz 19 Nr. 32 KAGB und Semi-Professionelle Anleger im Sinne des § 1 Absatz 19 Nr. 33 KAGB, potenzielle Erwerber von Wertpapieren im Sinne der EU-Wertpapierprospekt-Verordnung und/oder potenzielle Erwerber von Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes mit Ausnahme von US-Personen sein, wobei US-Personen solche Personen sind, die Staatsangehörige der USA sind oder deren Wohnsitz in den USA belegen ist und/oder in den USA steuerpflichtig sind. Als US-Personen gelten auch solche Personen, die gemäß den Gesetzen der USA und/oder eines US-Bundesstaates, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden.
- Generelle Einstufung von Kunden mit Anlageinteresse
Der Privatkunde wird im Rahmen der Geschäftsanbahnung und/oder Geschäftsbeziehung grundsätzlich als „Privatanleger“ klassifiziert (eingestuft). Dies gilt unabhängig von den Anlagezielen des Kunden, seiner Risikotragfähigkeit oder seinen Kenntnissen und Erfahrungen von und bei Geschäften mit Wertpapieren und/oder Anteilen an Investmentvermögen und/oder anderen Kapitalanlagen. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, Weisungen von Kunden in Bezug auf ihre Einstufung zu beachten.
- Folgen der Klassifizierung
Die Klassifizierung als „Privatanleger“ führt dazu, dass der Privatkunde das höchste gesetzliche Schutzniveau in Bezug auf Anlegerschutz und Transparenz genießt, wenn und soweit er Leistungen von Drittanbietern in Anspruch nimmt, die der Plattformbetreiber vermittelt. Eine Umqualifizierung kann nachteilige Auswirkungen für den Kunden in Bezug auf den Umfang der Prüfungspflichten des Affiliate und/oder Advertiser gegenüber dem Kunden vor Auftragsdurchführung sowie bei „Professionellen Anlegern“ und „Semiprofessionellen Anlegern“ auch auf den Umfang der von Gesetzes wegen bereitzustellenden Informationen und Dokumente haben.
(4) Nutzungsvoraussetzungen
Die Inanspruchnahme der Leistungen des Plattformbetreibers setzt voraus, dass der Kunde über einen Internetbrowser Zugriff auf Internetinhalte hat und bei der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen darüber hinaus die Einrichtung und Nutzung des vom Plattformbetreiber bereitgestellten und betrieben EDV-Systems mittels Online-Zugriff, einschließlich der Nutzung von Cloud Computing (Nutzung von Anwendungen, Diensten und Speicherkapazitäten externer Computer) und Grid Computing (Datenaustausch via Internet zur Nutzung von entfernten Computern für die elektronische Datenverarbeitung.
Nr. 3 Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten, Datenschutz
(1) Verschwiegenheit
Der Plattformbetreiber ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen er Kenntnis erlangt. Informationen über den Kunden darf der Plattformbetreiber nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen und/oder behördliche Anordnungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat.
(2) Umfang der Auskunft
Auskünfte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und/oder den Anforderungen der behördlichen Anordnung.
(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft
Der Plattformbetreiber ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Auskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Der Plattformbetreiber erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihm eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Auskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt der Plattformbetreiber nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Auskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.
(4) Datenschutz und Datenschutzhinweise
Der Plattformbetreiber ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die für eine ordnungsgemäße und/oder den gesetzlichen Bestimmungen genügende Leistungserbringung und/oder Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit den Kunden erforderlichen personenbezogenen Daten zu speichern und erforderlichenfalls zu vervielfältigen und mindestens im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten und/oder wiederherzustellen. Zur Weitergabe erlangter Informationen und/oder Daten an Dritte ist der Plattformbetreiber nur berechtigt, wenn dies der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung dient und/oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Aufzeichnung von elektronischer Kommunikation zwischen Kunden und dem Plattformbetreiber mit Bezug auf konkrete Anteile an Investmentfonds.
Die allgemeinen und besondere Hinweise zum Datenschutz können hier „Datenschutz“ eingesehen werden, deren Geltung durch gesonderte Erklärung akzeptiert.
(5) Unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation
Sofern die Kommunikation zwischen dem Plattformbetreiber und dem Kunden per E-Mail stattfindet, erfolgt diese unverschlüsselt.
Nr. 4 Haftung des Plattformbetreibers
(1) Haftungsgrundsätze
Der Plattformbetreiber haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit etwaige Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 8 dieser AGB aufgeführten Mitwirkungspflichten oder nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Legitimationsdaten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Plattformbetreiber und Kunde den Schaden zu tragen haben. Soweit etwaige Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen Abweichendes in Bezug auf Mitverschulden regeln, gehen diese Regelungen vor.
(3) Störung des Betriebes
Der Plattformbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Terror, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. Als Störung des Betriebs gilt dabei auch der teilweise und/oder vollständige Ausfall elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten.
Nr. 5 Grenzen der Aufrechnungsbefugnis mit dem Plattformbetreiber
Der Kunde kann gegen Forderungen des Plattformbetreibers nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder bestritten und entscheidungsreif sind.
Nr. 6 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden
Nach dem Tod eines Kunden, der eine natürliche Person ist, kann der Plattformbetreiber zur Klärung der Verfügungsberechtigung oder des/der Berechtigten am sog. digitalen Nachlass die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder anderer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen des Plattformbetreibers in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Nr. 7 Maßgebliches Recht, Gerichtsstand
(1) Geltung deutschen Rechts
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Plattformbetreiber gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Inlandskunden
Wenn der Kunde ein Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe eines Handelsgewerbes zuzurechnen ist, kann der Plattformbetreiber den Kunden am Sitz des Plattformbetreibers oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht des Kunden, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Gerichtsstand für Auslandskunden
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.
Nr. 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde dem Plattformbetreiber Änderungen seines Namens/seiner Firma, seiner für den Geschäftsverkehr hinterlegten E-Mail-Adresse und seiner Anschrift unverzüglich mitteilt.
Nr. 9 Vergütung, Auslagen und Abtretung
(1) Keine Entgelte bei Kunden mit Anlageinteresse
Im Geschäft mit Privatkunden werden dem Privatkunden von der Plattformbetreiberin keine Entgelte in Rechnung gestellt. Für Leistungen, die im Auftrag des Privatkunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der Plattformbetreiber die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen. Die Gelegenheit des Abschlusses von Individualvereinbarungen, insbesondere betreffend die Fälligkeiten von Vergütungen, wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.
(2) Zuwendungen für die Abwicklung von Dienstleistungen und Abtretung des Herausgabeanspruchs
Der Privatkunde und der Plattformbetreiber sind sich aufgrund der Regelung des Absatzes 1 Satz 1 darüber einig, dass der Plattformbetreiber für seine Leistungen (Bereitstellung Infrastruktur, Vorhalten Servicepersonal, Fortbildung Mitarbeiter, Information der Kunden, Qualitätssicherung) im Zusammenhang mit der Angebot von Kapitalanlagen von dem jeweiligen Affiliate und/oder Advertiser Zuwendungen (z.B. monetäre und nicht monetäre) erhalten kann. Wenn und soweit dem Privatkunden aufgrund der in diesem Absatz genannten Vereinbarungen gegen den Plattformbetreiber ein Anspruch auf Herausgabe des Erlangten gem. § 667 oder gem. §§ 675, 667 Bürgerlichen Gesetzbuches zusteht, tritt der Kunde diesen Anspruch an den Plattformbetreiber ab, der die Abtretung annimmt.
Weitere Details zu den vereinnahmten Vergütungen und Zuwendungen werden auf Nachfrage des Kunden von dem Plattformbetreiber erläutert.
(3) Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts
Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt der Plattformbetreiber, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist, die Höhe von Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
(4) Änderung von Entgelten
Das Entgelt für Leistungen, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Bereitstellung des EDV Systems via Cloud-Computing, Nutzung Online-Inhalten) kann der Plattformbetreiber nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ändern.
(5) Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhungen von Entgelten
Der Plattformbetreiber wird dem Kunden Änderungen von Entgelten nach Absatz 4 mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Geschäftsbeziehung innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn für diese eine Laufzeit vereinbart ist. Ist keine Laufzeit vereinbart, besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht gem. Nr. 10 Abs. 1 dieser AGB. Kündigt der Kunde, werden die erhöhten Entgelte für die gekündigte Geschäftsverbindung nicht zugrunde gelegt. Der Plattformbetreiber wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen.
(6) Auslagen
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn der Plattformbetreiber in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porto).
(7) Hinweis auf weitere Kosten
Es besteht die Möglichkeit, dass dem Kunden bei Erwerb von Kapitalanlagen weitere Kosten und Steuern entstehen können, die nicht über den Plattformbetreiber gezahlt oder von diesem in Rechnung gestellt werden.
(8) Abtretung
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Vergütungsansprüche gegen den Kunden, ohne dessen Zustimmung teilweise oder in Gänze einzeln oder wiederholt, abzutreten.
Nr. 10 Kündigungsrechte des Kunden
(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Plattformbetreibers, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte
Gesetzliche Kündigungsrechte, z.B. nach den Regelungen des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), bleiben unberührt.
Nr. 11 Kündigungsrechte des Plattformbetreibers
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Der Plattformbetreiber kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird der Plattformbetreiber auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Plattformbetreiber, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform ohne vorherige Zustimmung des Plattformbetreibers (z.B. unter Nutzung der Kommentarfunktion), für die direkte und/oder verdeckte Bewerbung (Schleichwerbung) von Kapitalanlageangebote nutzt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich.
(3) Abwicklung nach einer Kündigung
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird der Plattformbetreiber dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
Nr. 12 Keine Abtretung von Ersatzansprüchen
- Abtretungsbeschränkung
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden auf Schadensersatz aus der Geschäftsverbindung mit dem Plattformbetreiber – soweit es sich nicht um Geldansprüche handelt – an Dritte ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung solcher Ansprüche durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Streitgenossen
Der Kunde und der Plattformbetreiber sind sich darüber einig, dass der Kunde Ansprüche auf Schadensersatz aus der Geschäftsverbindung nicht in Gemeinschaft mit anderen Kunden gerichtlich geltend machen kann.
- Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
Sonderbedingungen für Affiliate des Plattformbetreibers
Nr. 1 Leistungsinhalte Vertragsgegenstand
- Leistungsinhalte und Vertragsbeziehungen
Gegenstand dieses Sonderbedingungen ist die Bereitstellung einer Online-Plattform durch den Plattformbetreiber unter der Internet-Domain www.investormarket.de, welche es dem Affiliate ermöglicht, Online-Werbedienstleistungen für die die Online-Plattform nutzende Advertiser für in Deutschland in zulässiger Art und Weise öffentlich angebotene Kapitalanlagen (insbesondere durch die Schaltung von Hyperlinks für derartige Angebote) anzubieten und zu erbringen. Weiterhin kann durch Nutzung der Funktionalitäten der Online-Plattform die Durchführung der Online-Werbedienstleistungen, deren Kontrolle und einschließlich der Rechnungslegung (insbesondere der Abrechnung) durchgeführt werden.
- Geltungszeitraum
Diese Sonderbedingungen finden Anwendung auf alle, einschließlich künftiger dem Affiliate angebotener Affiliate-Programme im Sinne von Nummer 4 und Nummer 5.
Nr. 2 Nutzungsvoraussetzungen
(1) Die Inanspruchnahme von Leistungen des Plattformbetreibers über die Plattform, d.h. unter www.investormarket.de, ist für den Affiliate ausschließlich nach vorheriger Registrierung und mit vorheriger Zustimmung (Annahme des Nutzungsangebotes) zulässig.
(2) Die bei der Registrierung des Affiliate erhobenen Angaben und Daten sind richtig und vollständig anzugeben. Für den Fall, dass sich diese Angaben und/oder Daten während der Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Plattformbetreiber und Affiliate ändern, ist der Affiliate verpflichtet, die Einträge unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern innerhalb von drei Geschäftstagen, zu berichtigen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gemäß Satz 1 und/oder Satz 2, kann der Plattformbetreiber die Geschäftsbeziehung mit dem Affiliate fristlos kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
(3) Mit Absendung der Registrierung gibt der Affiliate ein Angebot an den Plattformbetreiber auf Abschluss dieses Vertrages bezüglich der unter § 1 definierten Leistungen ab. Mit der Bestätigung der Registrierung durch den Plattformbetreiber wird dieses Angebot angenommen.
Nr. 3 Betrieb der Plattform
Der Plattformbetreiber betreibt die Plattform im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreien Nutzung der Plattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht für den Affiliate nicht. Der Plattformbetreiber wird sich nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls des Systems die Nutzbarkeit unverzüglich wiederherzustellen.
Nr. 3 Teilnahme an Affiliate-Programmen
(1) Der Plattformbetreiber eröffnet dem Affiliate auf der Internet-Plattform die Möglichkeit, an einem oder mehreren sog. Affiliate-Programmen teilzunehmen. Inhalt eines jeden Affiliate-Programms ist dabei die Durchführung von Werbemaßnahmen in Form von Internet-Werbung für im Inland öffentlich angebotene Kapitalanlagen mit dem Ziel und der Möglichkeit, dem Anbieter der jeweiligen Kapitalanlage die Gelegenheit für den Abschluss eines Vertrages über den Erwerb der jeweiligen Kapitalanlagen nachzuweisen. Dabei ist der Affiliate aber nicht verpflichtet, den Abschluss eines Erwerbsvertrages selbst zu vermitteln. Im Übrigen ist der Affiliate berechtigt, sich bei der Durchführung von Werbemaßnahmen teilweise oder vollständig der Dienste Dritter (sog. „Auslagerungsunternehmen)“ zu bedienen. Der Affiliate hat dann hat ein Verschulden des Auslagerungsunternehmens in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
(2) Jedes Affiliate-Programm enthält ein Vergütungsangebot des Advertisers an den Affiliate. Der Affiliate kann für jedes Affiliate-Programm Werbemittel (Grafiken, Werbebanner, Hyperlinks, etc) sowie individuelle Teilnahmebedingungen hinterlegen, wenn und soweit der Affiliate die Zustimmung des Anbieters der Kapitalanlage zur Verwendung des jeweiligen Werbemittels in Textform nachweist. Die Werbemittel müssen darüber hinaus den Anforderungen des Plattformbetreibers hinsichtlich Format und Größe entsprechen.
(3) Der Affiliate kann nach freiem Ermessen an einem oder mehreren Affiliate Programmen teilnehmen, wobei bei einer jeden Teilnahme (i) mit dem Advertiser des jeweiligen Kapitalanlagengebotes ein Vertrag für die Schaltung von Online-Werbung für im Inland zum öffentlichen Vertrieb zulässiger Kapitalanlagen geschlossen wird und (ii) gleichzeitig der Plattformbetreiber beauftragt wird, die Durchführung des Affiliate-Programms zu administrieren und die Abrechnung für den Affiliate gegenüber dem Advertiser durchzuführen.
(3) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, einzelne Advertiser ohne Rücksprache mit dem Affiliate von der Nutzung der Plattform und damit der Teilnahme an einem oder mehreren Affiliate-Programm/en auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Vertragsverstößen des Advertiser oder dann, wenn Medien des Advertiser gegen gesetzliche vertriebsrechtliche Vorgaben für die jeweilige Kapitalanlage vorstoßen oder gewalttätige, rassistische, diskriminierende oder sexuell eindeutige Inhalte oder solche, die gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen, aufweisen oder auf solche Inhalte verweisen.
Nr. 5 Sonstige Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Der Plattformbetreiber ermöglicht dem Affiliate und dem Anbieter außerdem die Abwicklung des unter Nummer 4.1 genannten Vertrages über Werbedienstleistungen durch die Bereitstellung eines automatisierten Systems sowie zu verwendender Hyperlinks und Internetadressen, welche die vergütungspflichtigen Werbedienstleistungen erfassen.
(2) Das System übernimmt die Protokollierung der durch den Affiliate zugunsten des Advertiser generierten vergütungspflichtigen Erfolge im Sinne von Nummer 6.1 und übermittelt anhand dieser Daten eine Abrechnung auf Basis der im Affiliate-Programm festgelegten Vergütung an den Affiliate und den Advertiser
(3) Der Plattformbetreiber ist weder berechtigt noch verpflichtet, auf seiner Plattform Zahlungsdienstleistungen für die Vergütung des Affiliates anzubieten.
(4) Dem Plattformbetreiber steht das Recht zu, seine Serviceumgebung fortlaufend technisch weiterzuentwickeln.
Nr. 6 Vergütung und Abrechnung der Werbedienstleistungen
(1) Die Vergütung der von dem Affiliate übernommenen Werbedienstleistungen durch den Advertiser erfolgt erfolgsabhängig. Derzeit wird ausschließlich folgendes Vergütungsmodell angeboten:
sog.: Pay-per-Sale (Prozentuale Beteiligung am gezeichneten und eingezahlten Anlagebetrag des Kapitalanlegers, der durch einen Klick auf den von dem Affiliate Partner vorgehaltenen Hyperlink zu der Webseite des Advertisers gelangt ist). Die Höhe der jeweils zu zahlenden Vergütung und die Voraussetzungen der Fälligkeit werden gesondert vertraglich in der Vereinbarung „Vergütung Affiliate ePartnerprogramm“ festgelegt.
(2) Nur freiwillig und bewusst durch den Internetnutzer getätigte Klicks auf den von dem Affiliate-Partner vorgehaltenen Hyperlink auf die Webseite des Advertiser sind vergütungspflichtig. Klicks, welche unter Zuhilfenahme von Automatismen oder Software erzeugt oder durch Zwang, Täuschung oder Drohung veranlasst wurden, lösen keinen Anspruch auf Vergütung aus. Auch wiederholte oder in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks werden nicht als gültig gezählt.
(3) Dem Affiliate und dem Advertiser wird jeder protokollierte, vergütungspflichtige Erfolgseintritt (Sale) für Abrechnungszwecke mitgeteilt.
(4) Der Plattformbetreiber erstellt eine aktuelle Abrechnung auf täglicher und monatlicher Basis und ermöglicht dem Affiliate eine elektronische Einsichtnahme und Überprüfung durch Bereitstellung aller Abrechnungsdaten über die Plattform. Sofern der Affiliate keine Einwände gegen die Abrechnung hat, gibt er diese frei. Erhebt der Affiliate innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen keine Einwände gegen die Abrechnung, gilt eine Freigabe ebenfalls als erteilt. Die jeweilige Abrechnung enthält weder ein Anerkenntnis dahingehend, dass es sich ausschließlich um gültige Klicks handelt, noch dass alle gültigen Klicks vollständig erfasst worden sind.
Nr. 7 Vergütung des Plattformbetreibers und Änderung von Entgelten
(1) Der Plattformbetreiber erhält als Vergütung für seine Dienstleistungen gemäß Nr. 1 (1) dieses Vertrages eine Provision in Abhängigkeit der vom Affiliate an den Advertiser nachgewiesenen Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Kapitalanlagen. Die Höhe der Provision ist davon abhängig, über welchen Bereich („Magazin“ oder „Exklusiv Story“ oder „Anlagen Marktplatz“) die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages generiert wird. Die Höhe der Vergütung ist gesondert in der Vereinbarung „Vergütung Affiliate ePartnerprogramm“ festgelegt Der Affiliate ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Anbieter anzuweisen, einen Betrag in Höhe der Provision gemäß Satz 1 mit für den Anbieter schuldbefreiender Wirkung direkt an den Plattformbetreiber zu zahlen. Ansprüche des Plattformbetreibers gegenüber dem Anbieter werden von eine solchen Weisung nicht berührt.
(2) Für die Nutzung des Affiliate ePartnerprogramms zahlt der Affiliate eine Nutzungsgebühr, deren Höhe und Fälligkeit in der Vereinbarung „Vergütung Affiliate ePartnerprogramm“ festgelegt
(3) Das Entgelt für Leistungen, die vom Affiliate im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Bereitstellung des EDV Systems via Cloud-Computing, Nutzung Online-Inhalten) kann der Plattformbetreiber nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ändern.
Nr. 8 Unzulässige Nutzungen
(1) Die angebotenen Affiliate-Programme und alle in diesem Rahmen eingestellten Inhalte und Informationen, insbesondere Programmbeschreibungen, Grafiken, Banner, Hyperlinks etc, müssen mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sein. Unzulässig ist auch jede Einstellung von Inhalten oder Informationen, die geeignet sind, den Interessen des Plattformbetreibers oder dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Danach ist insbesondere unzulässig:
(a) das Einstellen von Inhalten unter Verstoß gegen Vorschriften des Bankaufsichts-, Investments-, Wertpapierprospekt- und Vermögensanlagenrechts, des Wertpapierfirmenrechts, Datenschutzrechts, Lauterkeitsrechts, Strafrechts, Urheberrechts, sowie gegen Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und gewerblicher Schutzrechte;
(b) das Einstellen von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen oder pornografischen Inhalten.
(2) Unzulässig ist außerdem jede Nutzung, die darauf gerichtet oder ersichtlich geeignet ist, die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen, sie funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu verhindern, zu erschweren oder zu verzögern.
(3) Sollte der Plattformbetreiber einen Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben des/r Absatzes/Absätze (1) und/oder (2) feststellen, so ist er berechtigt, fristlos den Zugang des Affiliate zu der Plattform zu sperren und den Affiliate von der weiteren Inanspruchnahme des Affiliate-Programms ausschließen.
Nr. 9 Auswahl und Überwachung der Anbieter
(1) Der Plattformbetreiber steht nicht dafür ein, dass über die Plattform Umsätze auf Seiten des Affiliate generiert werden.
(2) Der Plattformbetreiber ist bemüht, nur zuverlässige und seriöse Advertiser von Kapitalanlagen zu seinem Affiliate-Plattform zuzulassen, die die jeweils geltenden Rechtsvorschriften beachten. Zu diesem Zweck verlangt der Plattformbetreiber von den Anbietern bei deren Registrierung verschiedene Informationen und erlegt ihnen in den Vertragsbedingungen verschiedene Verpflichtungen auf. Der Plattformbetreiber nimmt jedoch keine Kontrolle oder Überwachung der Inhalte oder Medien der Advertiser vor. Dem Affiliate ist bekannt, dass der Plattformbetreiber keinerlei Einfluss auf die aktuelle oder künftige Gestaltung oder Inhalte der Medien des Advertiser besitzt. Der Plattformbetreiber übernimmt auch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der ihm gegenüber gemachten Angaben des Advertiser. Der Affiliate hat aber die Möglichkeit, im Rahmen der Teilnahmebedingungen für das jeweilige Affiliate-Programme besondere Regelungen hinsichtlich der zugelassenen Werbeformen und sonstige Verpflichtungen der Advertiser (z.B. etwaige Sanktionen bei Verstößen) selbst festzulegen.
(3) Auf den Ersatz von Schäden, die durch die Einstellung eines Hyperlinks auf einem Medium des Anbieters mit rechtswidrigem oder für den Affiliate nicht akzeptablem Inhalt entstehen, haftet der Plattformbetreiber ausschließlich nach Maßgabe von Nr.10.
Nr. 10 Haftung
(1) Der Plattformbetreiber haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.
(2) Der Plattformbetreiber haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht unter diesen Sonderbedingungen (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet der Plattformbetreiber nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine Haftung für durch den Plattformbetreiber gespeicherte fremde Informationen greift nur insoweit, als der Plattformbetreiber verpflichtet ist, diese ab Kenntniserlangung einer etwaigen Rechtsverletzung zu entfernen oder zu sperren. Eine Haftung vor Kenntniserlangung besteht ebenso wenig, wie eine Pflicht zur Überwachung der gespeicherten Informationen oder der gezielten Suche nach rechtswidrigen Tätigkeiten.
(4) Im Übrigen ist jede Haftung des Plattformbetreibers ausgeschlossen.
(5) Der Affiliate stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Schadensersatzansprüchen und Haftungsansprüchen sowie den angemessenen Kosten, frei, die auf sein schuldhaftes Verhalten zurückgehen. Dies schließt insbesondere Ansprüche gegen den Plattformbetreiber aufgrund unzulässiger Inhalte und Informationen des Affiliates im Sinne von Nr. 8 ein.
Nr. 11 Datenschutz
(1) Der Plattformbetreiber verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.
(2) Der Plattformbetreiber wird personenbezogene Daten des Affiliates ausschließlich im Rahmen der Zwecke dieser Sonderbedingungen erheben und verwenden und diese an den Advertiser weitergeben, soweit dies zur Erfüllung von mit dem Affiliate geschlossenen Werbedienstleistungsverträgen notwendig ist.
Nr. 12 Laufzeit/Kündigung
(1) Diese Sonderbedingungen gelten mit Bestätigung der Registrierung gemäß Nr. 2 (3) und auf unbestimmte Zeit.
(2) Die Vertragsparteien können die Geltung dieser Sonderbedingungen einschließlich aller Affiliate-Programme oder nur einzelne Affiliate-Programme jederzeit kündigen. Sofern nur eine Kündigung einzelner Affiliate-Programme erfolgt, gelten die Sonderbedingungen davon unberührt weiter. Die Kündigung wird um 0:00 Uhr des auf den Tag des Eingangs der Kündigung beim Plattformbetreiber folgenden Werktages wirksam. In diesem Fall wird der Plattformbetreiber die Anbieter der betroffenen Affiliate-Programme über die Kündigung informieren. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgte Klicks werden noch protokolliert und entsprechende Vergütungen sind noch zu entrichten.
(3) Die Kündigung kann in Textform oder mittels der online eingeräumter Kündigungsfunktionen erfolgen.
(4) Etwa noch im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehende Kontoguthaben im Sinne von § 5 (3) werden dem Affiliate erstattet.18
Nr. 13 Schlussbestimmungen
(1) Diese Sonderbedingungen und die Vereinbarungen über die Durchführung einzelner Affiliate-Programme unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Plattformbetreibers.
Übliche Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:30 – 17:00
Freitag von 08:30 – 14:00
Geschäftsführung
eprogo GmbH
- Ende Sonderbedingungen für Affiliate –
Sonderbedingungen für Werbende (Advertiser)
Nr. 1 Leistungsinhalte Vertragsgegenstand
- Leistungsinhalte und Vertragsbeziehungen
Gegenstand dieses Sonderbedingungen ist die Bereitstellung einer Online-Plattform durch den Plattformbetreiber unter der Internet-Domain www.investormarket.de, welche es dem Advertiser ermöglicht, von dem Plattformbetreiber und/oder von den/die Online-Plattform ebenfalls nutzenden Affiliate sog. Online-Werbedienstleistungen für den Vertrieb von in Deutschland – in zulässiger Art und Weise – öffentlich angebotene Kapitalanlagen (insbesondere durch die Schaltung von Hyperlinks für derartige Angebote) in Anspruch zu nehmen. Weiterhin kann durch Nutzung der Funktionalitäten der Online-Plattform die Durchführung der Online-Werbedienstleistungen, deren Kontrolle und einschließlich der Rechnungslegung (insbesondere der Abrechnung) durchgeführt werden. Die Grundsätze, nach denen der/die Affiliate akquiriert wird/werden, werden von dem Plattformbetreiber festgelegt, wobei der Plattformbetreiber berechtigt ist, bestehende Geschäftskontakte zu nutzen, um den Aufbau und den Ausbau von Geschäftsbeziehungen des Advertiser zu potenziellen Affiliate, anderen Werbungsmittlern, anderen Vermarktungspartnern sowie Kapitalanlegers zu fördern.
- Geltungszeitraum
Diese Sonderbedingungen finden Anwendung auf alle, einschließlich künftiger vom Advertiser genutzter Affiliate-Programme im Sinne des Absatz 1.
- Inhalt der Online-Werbedienstleistungen
Die Art der Kapitalanlagen und die mit der Kapitalanlage verbundenen Rechte und Pflichten sowie den Inhalt der Werbung und der bereitgestellten Werbemittel verantwortet ausschließlich der Advertiser. Der Plattformbetreiber ist diesbezüglich weder zur Prüfung berechtigt noch verpflichtet. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Hinweise in Bezug auf die Bewerbung einer Kapitalanlage in Zusammenhang mit der Werbung von Kapitalanlagen ohne Zustimmung des Advertiser zu veröffentlichen und verpflichtet, auf erstes Verlangen des Advertiser, derartige Hinweise zu veröffentlichen.
Nr. 2 Nutzungsvoraussetzungen
(1) Die Inanspruchnahme von Leistungen des Plattformbetreibers über die Plattform, d.h. unter www. www.investormarket.de, ist für den Advertiser ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Plattformbetreibers zulässig.
(2) Der Advertiser ist verpflichtet es zu unterlassen, bei Nutzung der Online-Plattform Medien für die Bewerbung der Kapitalanlagen zu verwenden, die gegen gesetzliche vertriebsrechtliche Vorgaben für die jeweilige Kapitalanlage vorstoßen oder gewalttätige, rassistische, diskriminierende oder sexuell eindeutige Inhalte oder solche, die gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen, aufweisen oder auf solche Inhalte verweisen.
Nr 3 Pflichten des Advertiser und Anforderungen an die Verfügbarkeit
(1) Der Advertiser wird den Plattformbetreiber bei der Bewerbung des Kapitalanlageangebotes unterstützen und ihm die gesetzlich erforderlichen Angebotsunterlagen, soweit jetzt oder zukünftig vorhanden, zur Verfügung stellen.
(2) Der Advertiser wird eine direkte Anbindung seines Online-Kapitalanlageangebots an den Ad-Server des Plattformbetreibers gestatten und technisch ermöglichen. Hierdurch ist es dem Plattformbetreiber möglich, Werbung direkt durch ihren Ad-Server in die Plattform zu integrieren. Im Hinblick auf die technische Umsetzung und auf technische Spezifikation vereinbaren die Parteien was folgt:
- a) Der Plattformbetreiber gewährleistet eine dauerhafte technische Verfügbarkeit seines Ad-Servers, von der Abweichungen von ca. 97% im Jahresmittel möglich sind. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Lieferung aufgrund von Störungen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc), nicht durchführbar ist.
- b) Der Advertiser gewährleistet eine dauerhafte technische Verfügbarkeit seines Internet-Angebots einschließlich online-Zeichnungsmöglichkeit unter der in den veröffentlichen Verkaufsunterlagen genannten URL, von der Abweichungen von ca. 97% möglich sind. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen das Angebot aufgrund von Störungen, die nicht im Einflussbereich des Advertiser liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht erreichbar ist.
Nr. 4 Provisionspflichtige Geschäfte, Kosten für Online-Beiträge, Mitwirkungspflichten und Änderung von Entgelten
(1) Die Plattformbetreiber erhält für die während der Vertragslaufzeit über das Affiliate Programm gewonnenen Zeichner von Kapitalanlagen eine Provision, mit der der Nachweis der Gelegenheit von Vertragsabschlüssen unter diesen Sonderbedingungen für Advertiser abgegolten wird.
(2) Soweit die Gelegenheit von Vertragsabschlüssen über den Bereich „Exklusiv-Story“ oder „Anlagen Marktplatz“ nachgewiesen wird, erhöht sich die Provision um eine Einmalzahlung, deren Höhe in „Konditionen für Advertiser“ vertraglich festgelegt ist.
(2) Provisionspflichtig ist die vom Zeichner im Sinne des Absatz 1 (also die Zeichnung der beworbenen Kapitalanlage) und zwar in Höhe des nominalen Zeichnungsbetrag der Kapitalanlage, jeweils ohne erfolgswirksam vereinnahmte Ausgabeaufschläge oder gewährte Ausgabeabschläge, bei Emission der Kapitalanlage (Angebot am Erstmarkt) und der Kaufpreis, bei Zweitmarktangeboten, wobei gegebenenfalls auch spätere Nachzeichnungen zu berücksichtigen sind.
(3) Der Advertiser ist verpflichtet, dem Plattformbetreiber jeweils zum Ablauf eines Kalendermonats die während eines Kalendermonats erfolgten provisionspflichtigen Zahlungen im Sinne des Absatz 2 unter Nennung von Zahlungstag und Zahlungsbetrag mitzuteilen.
(4) Das Entgelt für Leistungen, die vom Advertiser im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Bereitstellung des EDV Systems via Cloud-Computing, Nutzung Online-Inhalten) kann der Plattformbetreiber nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ändern.
Nr. 5 Provisionssatz
Der Provisionssatz für den Plattformbetreiber ist in dem „Konditionsmodell für Advertiser“ vertraglich festgelegt. Die Höhe der Provision ist davon abhängig, über welchen Bereich („Magazin“ oder „Exklusiv-Story“ oder „Anlagen Marktplatz“) die Gelegenheit für den Abschluss eines Vertrages über den Erwerb der Kapitalanlagen nachgewiesen wird.
Nr. 6 Entstehung des Provisionsanspruchs und Abrechnung
(1) Der Anspruch auf Provision entsteht erst mit Zahlung des Zeichnungsbetrages.
(2) Die Abrechnung der fakturierten Zeichnungsbeträge erfolgt monatlich bis zum 10. des Folgemonats aufgeschlüsselt nach Affiliate, Zeichnungsbetrag und Zahlungszeitpunkt. Die Provision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ist mit Zahlungseingang fällig und ist durch den Advertiser auf ein von Plattformbetreiber benanntes Zahlungskonto zur Zahlung fällig.
(3) Der Advertiser wird die ihm übermittelten Abrechnungen umgehend prüfen. Soweit der Advertiser innerhalb von 6 Wochen nach Zugang keine Einwendungen gegen die Abrechnungen erhebt, gelten diese als anerkannt.
Nr. 7 Wettbewerbsschutz und nach vertraglicher Provisionsanspruch
(1) Der Advertiser ist berechtigt, während der Dauer dieser Vereinbarung gleichgeartete Vermarktungsverträge mit anderen Marktteilnehmern abzuschließen.
(2) Der Plattformbetreiber erhält für Zeichnungen, für die (i) binnen 3 Monaten nach Vertragsbeendigung von Neuzeichnern (d.h. die erstmals die angebotene Kapitalanlage zeichnen) die Zeichnungserklärung
abgegeben wird (nachtvertragliche Neuzeichner) und (ii) wenn der nachvertragliche Neuzeichner zuvor über die Plattform akquiriert wurde, eine Provision in Höhe von 50% des in Nr. 5 vereinbarten Provisionssatzes. Wenn
und soweit mindestens eine der beiden Bedingungen des Satz nicht erfüllt ist, besteht für Zeichnungen von nachvertraglichen Neuzeichnern kein Provisionsanspruch. Der Plattformbetreiber erhält für Zeichnungen (i) von
Zeichnern, die bereits vor Vertragsbeendigung mindestens eine vom Advertiser angebotene Kapitalanlage gezeichnet haben (Altzeichner) und (ii) für die die Zeichnungserklärung innerhalb von fünf Jahren nach
Vertragsbeendigung für eine vom Advertiser angebotenen Kapitalanlage abgegeben wird, eine Provision in Höhe des in Nr. 5 vereinbarten Provisionssatzes. Die Ansprüche nach Satz 1 und 3 werden jeweils unabhängig
von dem Zeitpunkt der Annahme der Zeichnungen begründet.
Nr. 8 Haftung
(1) Plattformbetreiber und Advertiser haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den Absatz 2 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
(2) Plattformbetreiber und Advertiser haften jeweils für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen darf. Insoweit ist die Haftung der jeweiligen Partei auf den Betrag begrenzt, der für die andere Partei zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
(3) Plattformbetreiber und Advertiser haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Eine weitere Haftung von Plattformbetreiber und/oder Advertiser ist jeweils dem Grunde nach ausgeschlossen.
Nr. 9 Laufzeit/Kündigung
(1) Diese Sonderbedingungen gelten ab Zustimmung gemäß Nr. 2 (1) und auf unbestimmte Zeit.
(2) Die Vertragsparteien können die Geltung dieser Sonderbedingungen einschließlich aller Affiliate-Programme oder nur einzelne Affiliate-Programme jederzeit kündigen. Sofern nur eine Kündigung einzelner Affiliate-Programme erfolgt, gelten die Sonderbedingungen davon unberührt weiter. Die Kündigung wird um 0:00 Uhr des auf den Tag des Eingangs der Kündigung beim Plattformbetreiber folgenden Werktages wirksam. In diesem Fall wird der Plattformbetreiber die Affiliate der betroffenen Affiliate-Programme über die Kündigung informieren. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgte Klicks werden noch protokolliert und entsprechende Vergütungen sind noch zu entrichten.
(3) Die Kündigung kann in Textform oder mittels der online eingeräumter Kündigungsfunktionen erfolgen.
Nr. 10 Schlussbestimmungen
(1) Diese Sonderbedingungen und die Vereinbarungen über die Durchführung einzelner Affiliate-Programme unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Plattformbetreibers.
Geschäftsführung
eprogo GmbH
– Ende Sonderbedingungen für Advertiser –
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie auch an dieser Stelle runterladen.
Laden Sie sich hier die Konditionen für Advertiser / Anbieter runter.
Konditionsmodell für Advertiser
An dieser Stelle können Sie sich das Vergütungsmodell für Affiliate ePartner runterladen. Konditionsmodell für Affiliate ePartner